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1039. Sitzung des Bundesrats (Sondersitzung)

Bildercollage mit Blick auf dem Bundesrat und ins Plenum
(c) Landesvertretung Bremen und Bundesrat

Beschlüsse der Bundesratssitzung

Die Beschlüsse erhalten Sie direkt im Anschluss an die Plenarsitzung hier:
Beschlüsse der 1039. Sitzung des Bundesrates (pdf, 210.3 KB)

Informationen zur Bundesratssitzung

Ein kompaktes Programm, aber mit erheblichem finanziellen Umfang: Auf der Tagesordnung der außerordentlichen Sitzung des Bundesrates am 7. Dezember 2023 steht nur ein Tagesordnungspunkt - der Nachtragshaushalt 2023, den das Kabinett am 27. November 2023 beschlossen hat.

Gelegenheit zur Stellungnahme
Gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes darf der Bundesrat Stellung zu geplanten Haushaltsgesetzen nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. Dessen möglichen Beschluss zum Nachtragshaushalt könnte der Bundesrat dann gegebenenfalls in seiner regulären Plenarsitzung am 15. Dezember 2023 abschließend beraten.

Mehr Informationen zur Tagesordnung:
1039. Bundesrat - Tagesordnungspunkte

Livestream der Plenarsitzung:
Livestream Bundesrat

Sondersitzung des Bundesrats am 7.12.2024

Am morgigen Donnerstag wird der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammenkommen.

Für die Freie Hansestadt Bremen wird Senatorin Sascha Aulepp teilnehmen.

Einziger Tagesordnungspunkt der 1039. Sitzung ist der Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2023, den das Bundeskabinett am 27. November 2023 beschlossen hat. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit diesem Nachtrag für das laufende Haushaltsjahr insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse sowie die rechtliche Absicherung der Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 zu gewährleisten. Hierzu passt sie die Volumina des Bundeshaushalts und der Wirtschaftspläne der Sondervermögen "Klima- und Transformationsfonds", "Wirtschaftsstabilisierungsfonds - Teilbereich Energie" sowie "Aufbauhilfe 2021" an. Der Regierungsentwurf beinhaltet zudem Änderungen hinsichtlich der Ermächtigung zur Kreditaufnahme für den laufenden Bundeshaushalt sowie dessen Haushaltsplan.

Die Bundesregierung reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, welches den Nachtragsetat 2021 als verfassungswidrig und somit nichtig erklärt hatte. Gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes darf der Bundesrat Stellung zu geplanten Haushaltsgesetzen nehmen, bevor der Bundestag darüber entscheidet. Ein möglicher Beschluss zum Nachtragshaushalt könnte vom Bundesrat dann gegebenenfalls in seiner regulären Plenarsitzung am 15. Dezember 2023 abschließend beraten werden.