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973. Sitzung des Bundesrates


Am Freitag, den 14.12.2018, fand die 973. Sitzung des Bundesrates statt. Für die Freie Hansestadt Bremen nahmen der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, Bürgermeisterin Karoline Linnert, sowie die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller, teil.

In der letzten Sitzung des Bundesrates im Jahr 2018 standen erneut mehr als 20 Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages auf der Tagesordnung, darunter das Haushaltsgesetz 2019, das Sondervermögen für die Digitalinfrastruktur sowie die Erhöhung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung.

Besonderes Augenmerk lag auf der Ende November vom Deutschen Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderung zur Lockerung des sog. Kooperationsverbotes: Über die geplanten Neuregelungen, die Finanzhilfen des Bundes an die Länder in den Bereichen Bildung und sozialer Wohnungsbau ermöglichen würde, soll nach dem Willen der Länder der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag entscheiden.

Daneben hat der Deutsche Bundestag dem Bundesrat den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) zugeleitet. Der Bund wird danach bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro investieren, um die Kinderbetreuung in Deutschland zu verbessern; dabei entscheiden die Länder selbst, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen werden.

Außerdem befasste sich der Bundesrat mit zahlreichen Länderinitiativen; dazu gehören die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen, eine leichtere Kundenentschädigung bei Flug- oder Zugverspätungen sowie eine Importförderklausel für ausländische Medikamente.

Für das Bundesland Bremen haben folgende Themen eine besondere Relevanz:

TOP 3
Zehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG)

Bremen unterstützt neuen Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose
Bremen unterstützt die geplante Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches, mit der ein neuer Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose geschaffen werden soll. Damit soll Personen, die trotz Unterstützung durch die Agentur für Arbeit seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Anders als der bestehende Eingliederungszuschuss ist die geplante neue Förderung nicht an Merkmale wie Minderleistung oder Vermittlungshemmnisse gebunden. Sie soll so ausgestaltet werden, dass sie für die Verwaltung einfach zu handhaben und für Arbeitgeber transparent ist.

TOP 4:
Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung(Qualifizierungschancengesetz)

Bremen begrüßt Qualifizierungsoffensive
Bremen begrüßt das Qualifizierungschancengesetz, das Weiterbildungsangebote der Agentur für Arbeit nicht nur für Arbeitssuchende, sondern auch für Beschäftigte vorsieht. So soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gut auf künftige Herausforderungen des Arbeitsmarktes vorbereitet sind. Arbeitgeber haben sich entsprechend der Betriebsgröße an den Weiterbildungskosten zu beteiligen. Zudem soll die Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung der Arbeitsagentur gestärkt werden. Daneben sieht das Gesetz vor, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,6% abzusenken. Überdies wird der Zugang zum Arbeitslosengeld I verbessert. Anspruchsberechtigt ist künftig, wer innerhalb der vergangenen zweieinhalb Jahre insgesamt zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Bislang war hier eine Beschäftigung über zwei Jahre erforderlich, um staatliche Unterstützung zu erhalten. Die Länder fordern darüber hinaus, Langzeitarbeitslose zu entlasten: Da Weiterbildungen für diese stets mit finanziellen Einbußen verbunden seien, wird eine monatliche Entschädigung für den Mehraufwand vorgeschlagen.

TOP 21:
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften:

Mehr Wettbewerb bei Wind- und Solarenergie
Mit dem sog. Energiesammelgesetz soll der Wettbewerb im Bereich der Wind- und Solarenergie an Land erhöht werden. Demnach sollen die Ausschreibungsmengen in den nächsten drei Jahren um 4 Gigawatt steigen; diese werden nicht auf den bestehenden Ausbaudeckel von 52 Gigawatt für Photovoltaik in Deutschland angerechnet. Daneben sehen die Neuregelungen technologieübergreifende Innovationsausschreibungen vor; sie sollen die Möglichkeit bieten, innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Mechanismen zur Preisgestaltung und Ausschreibungsverfahren zu erproben. Zudem soll die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickelt und umfassend modernisiert werden. Vergütungen für größere Solar- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden gekürzt, um eine europarechtlich verbotene Überförderung zu vermeiden.

Beschlüsse der 973. Sitzung des Bundesrates

Hier finden Sie die Beschlüsse der 973. Sitzung des Bundesrates (pdf, 124.5 KB) zum Download.