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Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

Experten-Diskussion zur Übergewinnsteuer in der Landesvertretung Bremen in Berlin – Viel Zuspruch für die Bremer Initiative für einen notwendigen Beitrag zur Finanzierung der Krise

Vor dem Hintergrund der bremischen Bundesratsinitiative zur Einführung einer Übergewinnsteuer fand am heutigen Freitag (1. Juli 2022) unter der Überschrift "Übergewinnsteuer – Utopie oder notwendiger Beitrag zur Finanzierung der Krise?" eine hochkarätig besetzte, hybride Podiumsdiskussion in der Landesvertretung Bremen statt. Auf Einladung des Präsidenten des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, und des Senators für Finanzen, Dietmar Strehl, wurde die seit Wochen in Deutschland intensiv geführte Diskussion zur Übergewinnsteuer mit Akteuren aus Politik und Wissenschaft fortgesetzt. Grundlage der Diskussion war die Frage, inwieweit manche Unternehmen über Gebühr von den durch den Krieg in der Ukraine hochgetriebenen Marktpreisen profitieren, während gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie viele Unternehmen stark belastet werden, so dass der Staat entlastend eingreifen muss.

Diskussion zur Übergewinnsteuer: (v.l.n.r.) Staatsrat Dr. Olaf Joachim, Senator Dietmar Strehl, Dr. Stefan Bach, Christoph Trautvetter, Dr. Rolf Möhlenbrock, Prof. Dr. Simon Kempny und Jan Hildebrand. Foto: Landesvertretung Bremen
Diskussion zur Übergewinnsteuer: (v.l.n.r.) Staatsrat Dr. Olaf Joachim, Senator Dietmar Strehl, Dr. Stefan Bach, Christoph Trautvetter, Dr. Rolf Möhlenbrock, Prof. Dr. Simon Kempny und Jan Hildebrand. Foto: Landesvertretung Bremen

Der Bevollmächtigte beim Bund, Staatsrat Dr. Joachim, der den kurzfristig erkrankten Bürgermeister vertrat, machte in seiner Begrüßung die Haltung des Bremer Senats deutlich: "Die Einführung einer Übergewinnsteuer ist angesichts der Milliarden-Kosten der schon beschlossenen und der noch notwendig werdenden Entlastungsmaßnahmen zwingend erforderlich, um die Lasten der Krise gerechter zu verteilen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte nicht zu gefährden und die Neuverschuldung in vertretbaren Grenzen zu halten. Sie ist damit auch ein Beitrag zur Gewährleistung des sozialen und gesellschaftlichen Friedens."

In seiner Einführung zum Thema verwies Finanzsenator Dietmar Strehl darauf, dass einige europäische Staaten bereits eine solche Steuer eingeführt haben und das aus gutem Grund: "Die Menschen spüren, dass es nicht gerecht ist, das Unternehmen ohne eigenes Zutun und über die Maßen vom russischen Angriffskrieg profitieren. Die Übergewinnsteuer ist nicht Ausdruck von Missgönnen. Sie ist probates Mittel, Krisengewinner angemessen an den Kosten der Krise zu beteiligen", so Strehl.

Diskussion zur Übergewinnsteuer in der Bremer Landesvertretung. Foto: Landesvertretung Bremen
Diskussion zur Übergewinnsteuer in der Bremer Landesvertretung. Foto: Landesvertretung Bremen

In der anschließenden Podiumsdiskussion unter der Moderation von Jan Hildebrand (Handelsblatt) wurden Für und Wider beziehungsweise Aspekte der Ausgestaltung einer Übergewinnsteuer diskutiert. Dr. Rolf Möhlenbrock (Bundesministerium der Finanzen) wies auf die Schwierigkeiten hin, einen Übergewinn ökonomisch und steuerrechtlich zu definieren und eine mögliche Rückwirkung der Besteuerung festzulegen, so dass Umsetzungsprobleme bestünden. Zudem kritisierte Dr. Möhlenbrock, dass die Übergewinnsteuer willkürlich sei und die deutsche Wirtschaft insgesamt verunsichert werden könnte.

Dem entgegnete Christoph Trautvetter (Netzwerk Steuergerechtigkeit), dass eine Übergewinnsteuer verfassungsrechtlich möglich und angesichts der hohen Krisenkosten auch gerechtfertigt sei. Wer Geld, zum Bespiel über den Tankrabatt, "willkürlich” verteilt, kann es auch über eine dazu passende Steuer wieder einsammeln. Gleichzeitig erinnerte Trautvetter an die Diskussionen um die Digitalsteuer und regte analoge, langfristige Besteuerungsmechanismen an.

Dr. Stefan Bach (DIW Berlin) machte in der Diskussion auf steuersystematische, rechtliche und auch ökonomische Tücken bei der Umsetzung aufmerksam, hielt aber fest: "Eine Übergewinnsteuer auf die üppigen Krisengewinne der Energiekonzerne ist grundsätzlich legitim." Dabei könnte sich Deutschland auch kurzfristig am italienischen "Übergewinnsteuer-Modell" orientieren. Offen sei allerdings die Höhe der zu erwartenden Steuereinnahmen sowie die verfassungsrechtliche Frage der rückwirkenden Besteuerung.

Prof. Dr. Simon Kempny (Universität Bielefeld) ordnete die rechtliche Diskussion ein und sah – je nachdem welche Art von "Übergewinnsteuer" man im Auge hat - durchaus rechtssichere Umsetzungsmöglichkeiten mit und ohne Grundgesetzänderung. Er resümierte: "Wie auch immer man zu einer sogenannten Übergewinnsteuer steht: Die Diskussion darüber unterstreicht erneut den seit Jahren erkennbaren, dringenden Bedarf, den dysfunktionalen Artikel 106 des Grundgesetzes zur Steuersystematik zu reformieren."

In der Diskussion wurde die Bundesratsinitiative Bremens, die am kommenden Freitag (8. Juli 2022) im Plenum zur Abstimmung steht, von den Teilnehmern gewürdigt – sowohl als berechtigtes, punktuelles, politisches Anliegen als auch als Anstoß für eine breitere, langfristige Diskussion zur Unternehmensbesteuerung. In dem Antrag fordert Bremen – mit Unterstützung anderer Länder – die Bundesregierung auf, einen Vorschlag für die befristete Erhebung einer Übergewinnsteuer vorzulegen, mit dem insbesondere krisenbedingte Übergewinne im Energiesektor einer Steuer beziehungsweise Abgabe unterworfen werden. Die daraus resultierenden Einnahmen sollen zur Finanzierung staatlicher Entlastungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine dienen.

Eine Aufzeichnung des Livestreams der Veranstaltung ist hier zu sehen:
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Übergewinnsteuer mit dem Ziel der Finanzierung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine

Mehr Informationen zur Bremer Bundesratsinitiative zur Einführung einer Übergewinnsteuer:
Übergewinnsteuer - Utopie oder notwendiger Beitrag zur Finanzierung der Krise?