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980. Sitzung des Bundesrates

Am Freitag, den 20.09.2019, fand die 980. Sitzung des Bundesrates statt. Für die Freie Hansestadt Bremen haben der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer, der Senator für Finanzen, Dietmar Strehl, sowie der Bevollmächtigte beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teilgenommen.

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause befasste sich der Bundesrat mit zahlreichen Landesinitiativen und Gesetzesentwürfen. Dabei haben folgende Themen für das Bundesland Bremen eine besondere Relevanz (in der Reihenfolge der Tagesordnung):

TOP 1
Wahl der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses

Dr. Maike Schaefer als neue Ausschussvorsitzende nominiert
Für die Wahl der neuen Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des Bundesrates ist die Bürgermeisterin der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Maike Schaefer, nominiert. Der bisherige Vorsitzende, Dr. Joachim Lohse, war mit der Bildung des neuen Bremer Senats Mitte August 2019 aus dem Bundesrat ausgeschieden, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.

TOP 13
Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes

Bremen setzt sich für verpflichtendes staatliches Tierwohllabel ein
In dem Entschließungsantrag fordert das Land Niedersachsen die Bundesregierung auf, ein verpflichtendes staatliches Label für Lebensmittel einzuführen, das Auskunft über das Tierwohl bei der Haltung, dem Transport und der Schlachtung von Nutztieren gibt. Es soll zudem Aufschluss über die Herkunft von Produkten tierischer Herkunft geben. Derzeit existieren auf dem deutschen Markt verschiedene privatwirtschaftliche Kennzeichen für Lebensmittel tierischer Herkunft; dies führt aus Sicht der Antragsteller zu Verunsicherung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die staatlich geregelte Kennzeichnung soll für mehr Transparenz und Übersichtlichkeit sorgen. Bremen begrüßt die Initiative.

TOP 15
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung des Katalogs der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz

Bremen unterstützt verminderten Steuersatz auf Hygieneartikel für Frauen
Bremen unterstützt die Initiative Thüringens, die ermäßigten Umsatzsteuersätze grundlegend zu überarbeiten. Zu diesem Zweck setzen sich die Antragsteller dafür ein, einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Monatshygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden einzuführen; diese gehörten zum Grundbedarf von Frauen. Handlungsbedarf bestehe zudem bei der Verpflegung in Schulen, Kitas und vergleichbaren sozialen Einrichtungen, da hier Speisen unterschiedlich besteuert werden. Mit der Neugestaltung der Ermäßigungstatbestände sollen nach dem Willen der Initiatoren vor allem Familien stärker entlastet werden. Ziel müsse es zudem sein, ein ausgewogenes, schlüssiges Besteuerungskonzept zu entwickeln.

TOP 16
Entschließung des Bundesrates für die Festlegung für eine verbindliche durchschnittliche Personalausstattung in Krankenhäusern

Bremen fordert bedarfsgerechte Bemessung des Pflegepersonals
In ihrem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern die beiden Bundesländer Thüringen und Bremen die Bundesregierung auf, die Bemessung des Pflegepersonals bundesweit verbindlich zu regeln und die zugrunde gelegten Personalquotienten stärker am Bedarf auszurichten. Das zum Januar 2019 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sehe lediglich eine Personaluntergrenze vor, bei deren Unterschreiten eine Patientengefährdung drohe. Ziel müsse jedoch eine Versorgung der Patientinnen und Patienten in der fachlich gebotenen Qualität sein und nicht eine bloße Risikominderung. Das Bundesministerium der Gesundheit soll daher nach dem Willen der Antragsteller ein pflegewissenschaftlich fundiertes Bemessungsinstrument in Auftrag geben. Bei den Personalquotienten sollten auch Hebammen berücksichtigt werden.

TOP 25a
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b)

TOP 25b
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
(Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG

Beratungen zur Reform der Grundsteuer starten
Mit der Reform der Grundsteuer soll die Bewertung von Grundstücken geändert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht künftig ein wertabhängiges Berechnungsmodell vor; dabei soll nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Eine Öffnungsklausel soll es den Bundesländern ermöglichen, die Grundsteuer nach anderen – auch wertunabhängigen Modellen – zu berechnen; dadurch entstehende Steuermindereinnahmen können jedoch nicht im Länderfinanzausgleich geltend gemacht werden. Im Zuge der geplanten Reform erhält der Bund in Art. 105 Grundgesetz uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Grundsteuer; zugleich wird den Ländern in Art. 72 Abs. 3 eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eingeräumt. Hintergrund der Änderungen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die derzeit geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, da die zugrundeliegenden Werte veraltet sind. Eine Neuregelung muss bis zum Jahresende beschlossen werden. Die Änderungen sollen ab 2025 gelten. Der Senator für Finanzen, Dietmar Strehl, wird zu diesem TOP eine Rede halten.

TOP 33
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Bundesländer wollen Ehrenamt stärken
Der Bundesrat will mehr steuerliche Anreize für ehrenamtliches Engagement schaffen. Die Länder schlagen daher in den Beratungen zum Jahressteuergesetz vor, die sog. Übungsleiter-Pauschale von derzeit 2.400 auf 3.000 Euro und die sog. Ehrenamts-Pauschale von 720 auf 840 Euro zu erhöhen. Zudem sollen nach dem Willen der Länder Gewinne von steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine von der Körperschafts- und Gewerbesteuer freigestellt werden, wenn der Umsatz nicht mehr als 45.000 Euro pro Jahr beträgt. Bisher gilt eine Freigrenze von 35.000 Euro. Bremen setzt sich gemeinsam mit weiteren Ländern dafür ein, die mit der Neuordnung der Umsatzsteuer-Befreiungsvorschriften für Bildungsleistungen verbundenen Einschränkungen für den Bereich der Erwachsenenbildung und allgemeinen Weiterbildung zu überprüfen. Unabhängig von der unmittelbaren beruflichen Verwertbarkeit müsse der Zugang zum lebenslangen Lernen ohne steuerliche Belastungen möglich bleiben.

TOP 41
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vor-schriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG)

Bremen setzt sich für schärfere Waffenkontrolle ein
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Erwerb und Besitz von Waffen besser kontrolliert werden. So soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden. Für Behörden soll es zudem künftig möglich sein, Schusswaffen von der Herstellung bzw. dem Einführen nach Deutschland bis zu ihrer Vernichtung bzw. dem Verbringen aus Deutschland rückverfolgen zu können. Zu diesem Zweck soll das Nationale Waffenregister ausgebaut werden; künftig sollen neben privaten Waffenbesitzern auch Waffenhersteller und Waffenhändler verpflichtet sein, ihren Umgang mit Waffen und wesentlichen Teilen von diesen gegenüber den Waffenbehörden anzuzeigen. Mit dem geplanten Gesetz soll die EU-Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen umgesetzt werden. In einem gemeinsamen Plenarantrag zu diesem TOP setzen sich die Länder Bremen und Niedersachsen zudem dafür ein, das Tragen von Waffen und Messern an bestimmten öffentlichen Orten zu verbieten, an denen sich viele Menschen aufhalten (wie Fußgängerzonen oder öffentlichen Verkehrsmitteln); hierzu sollen die zuständigen Behörden ermächtigt werden, lokale Waffenverbotszonen einzurichten.

TOP 75
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes

Bremen unterstützt stärkeren Schutz vor Passivrauchen in Autos
In ihrem Gesetzesantrag fordern die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ein Rauchverbot im Auto, wenn Schwangere und Kinder mitfahren. Bei Zuwiderhandeln soll ein Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro drohen. Bei geöffneten Fenstern, Türen oder Schiebedach soll das Verbot nach dem Willen der Antragsteller jedoch nicht greifen. Ihre Initiative zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes begründen die fünf Länder mit der gesundheitsgefährdenden Wirkung des Passivrauchens insbesondere in geschlossenen Fahrzeugen.

TOP 81
Entschließung des Bundesrates "Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten erneuern"

Bremen fordert Reform der Integrationskurse des Bundes
In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die fünf Länder Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen die Bundesregierung auf, das Angebot der Deutschkurse des Bundes für Migrantinnen und Migranten neu zu strukturieren und bedarfsgerecht zu gestalten. Die Angebote an Erstorientierungs- und Integrationskursen sowie zur berufsbezogenen Sprachförderung sollten künftig stärker vereinheitlicht und besser miteinander verzahnt werden. Um die Qualität und Effizienz der Integrationskurse zu verbessern, müsse der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen.

TOP 83
Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung durch Verpflichtung des Lebensmittelhandels zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen

Bremen bringt Initiative zur Vermeidung von Lebensmittel-Abfällen auf den Weg
In ihrem Entschließungsantrag fordern die drei Bundesländer Hamburg, Bremen und Thüringen eine gesetzliche Verpflichtung für den Lebensmittelhandel, nicht mehr zum Verkauf vorgesehene Produkte an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Die Initiatoren wollen vor allem Betriebe ab einer bestimmten Größe in die Pflicht nehmen. Marketingentscheidungen der Händler und Konsumerwartungen der Kundschaft an Frische und Optik führen nach Einschätzung der Antragsteller dazu, dass auch einwandfreie und noch verzehrfähige Produkte im Abfall landeten. Erfahrungen in anderen Ländern wie Frankreich zeigten, dass es mit verpflichtenden Regelungen möglich sei, die Lebensmittelverschwendung deutlich zu begrenzen.

TOP 85
Entschließung des Bundesrates zur Strafbarkeit des unbefugten Anfertigens von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer Person in der Öffentlichkeit

Bremen will sog. Upskirting bekämpfen
In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die Länder Bremen und Rheinland-Pfalz, unbefugte Foto- und Videoaufnahmen der üblicherweise von Kleidung bedeckten Intimbereiche einer Person in der Öffentlichkeit unter Strafe zu stellen. Beim sog. Upskirting wird vor allem Mädchen und Frauen mit Smartphone-Kameras heimlich unter den Rock oder das Kleid fotografiert oder gefilmt, etwa auf Rolltreppen oder in Treppenhäusern. Bislang sind entsprechende Aufnahmen und deren Verbreitung nicht strafbar, wenn sich die Betroffenen im öffentlichen Raum aufhalten.

Erfahren Sie mehr

Hier finden Sie die Beschlüsse der 980. Sitzung des Bundesrates (pdf, 257 KB) zum Download.