Sie sind hier:

„Praxistest Schuldenbremse
– wird die Ausnahme zur Regel?

Online-Diskussionsveranstaltung in der Landesvertretung Bremen in Berlin

23.10.2020

Auf Einladung des Bremer Senators für Finanzen diskutierten am gestrigen Donnerstag Dietmar Strehl (Bündnis 90/Die Grünen), die Bremer Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Sarah Ryglewski (SPD), der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Dieter Gröhler und Prof. Dr. Stefan Korioth von der Ludwig-Maximilians-Universität München über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Schuldenbremse in der Bremer Vertretung in Berlin.

Teilnehmer der Podiumsdiskussion, v.li.: Klaus-Dieter Gröhler,  Prof. Dr. Stefan Korioth, Moderator Jan Hildebrand, Sarah Ryglewski  und Dietmar Strehl (Foto: Landesvertretung Bremen)
Teilnehmer der Podiumsdiskussion, v.li.: Klaus-Dieter Gröhler, Prof. Dr. Stefan Korioth, Moderator Jan Hildebrand, Sarah Ryglewski und Dietmar Strehl (Foto: Landesvertretung Bremen)

Die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie stellt die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Angesichts der vielen neuen und schnell zu bewältigenden Aufgaben haben der Bund und fast alle Länder für das Jahr 2020 den Ausnahmetatbestand der Schuldenbremse geltend gemacht und ihre Kreditaufnahme deutlich ausgeweitet. Bremen hatte auf die Situation u.a. mit der Einrichtung des "Bremen-Fonds zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ reagiert. Vor diesem Hintergrund hatte der Bremer Senat u.a. ein rechtswissenschaftliches Gutachten bei Prof. Dr. Stefan Korioth in Auftrag gegeben, das am vergangenen Dienstag in Bremen offiziell vorgestellt wurde:

https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.345617.de&asl=bremen02.c.730.de.

Prof. Korioth stellte zu Beginn der gestrigen Online-Veranstaltung die Kernpunkte des Gutachtens vor. Im Anschluss entwickelte sich eine durch Jan Hildebrand vom Handelsblatt moderierte, lebhafte Diskussion, die den Blick auch auf die Lage in den anderen Bundesländern und im Bund insgesamt weitete. Unter anderem wurden die Themen diskutiert: Wie weit reicht die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse zur Verschuldung bezogen auf den ersten Anwendungsfall der COVID-19-Pandemie? Was lässt sich über die zusätzlichen Kreditermächtigungen auf Basis der Ausnahmeregelung finanzieren und was nicht? Wie lange kann man den Ausnahmetatbestand aufgrund der COVID-19-Pandemie geltend machen? Welche Dokumentations- und Darlegungspflichten sind bei der Inanspruchnahme der Ausnahme der Schuldenbremse zu beachten?

Die Veranstaltung steht als Stream unter folgendem Link zur Verfügung:

https://youtu.be/sltZT3EDdFM

(Durch Klicken des Links wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und das Video auf dieser Seite angezeigt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an YouTube übermittelt und unter Umständen auch dort gespeichert werden.)