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Gut schlafen in der Landesvertretung Bremen

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Bitte beantworten Sie uns folgende Fragen zum Zweck Ihrer Übernachtung!

Änderungen im Berliner Übernachtungssteuergesetz (ÜnStG) ab dem 01.04.2024:
Ab dem 01. April 2024 entfällt die Ausnahmeregelung zur Freistellung für die Aufwendungen beruflich veranlasster entgeltlicher Übernachtungen. Somit sind künftig gemäß dem ÜnStG §1 Abs. 1 die Beherbergungsbetriebe verpflichtet eine Übernachtungssteuer auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in Berlin zu erheben. Dies schließt nun die dienstliche Übernachtung mit ein.

1. Ist der Zweck Ihrer Übernachtung durch einen hoheitlichen Bereich veranlasst?

2. Ist der Zweck Ihrer Übernachtung durch einen wirtschaftlichen (BgA*) oder vermögensverwaltendenen Bereich des Landes Bremen veranlasst?

* Betrieb gewerblicher Art

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